9 Regeln für einen gelingenden Austausch zwischen Hochschulleitung und Hochschulrat

 
Prof. Dr. Birgitt Riegraf, Präsidentin der Universität Paderborn, hat Tipps aus der Praxis zusammengestellt – von Transparenz herstellen bis Quersteuerung vermeiden.

 
Foto: Nora Gold

Regel 1: Gemeinsames Interesse in den Mittelpunkt stellen 
Hochschulrat und Hochschulleitung haben unterschiedliche Voraussetzungen: Die Hochschulleitungen sind für ihre Institutionen die Spezialist*innen, die Hochschulräte bringen ihre individuelle Expertise und eine Außenperspektive ein. Über alle Unterschiede hinweg muss das gemeinsame Interesse an der positiven Weiterentwicklung der Hochschule Mittelpunkt und Zielrichtung des Handelns sein.

Regel 2: Selbstverständnis klären und Transparenz herstellen 
Hochschulrat und Hochschulleitung müssen ein gemeinsames Verständnis von ihrer Zusammenarbeit herstellen. Dies beugt Missverständnissen vor. Die Ergebnisse dieses Verständigungsprozesses müssen auch innerhalb der Hochschule kommuniziert werden.

Regel 3: "Kräfte messen" zwischen Hochschulleitung und Hochschulrat vermeiden
Der Hochschulrat sollte das Präsidium auf Nachfrage bei der Analyse komplexer Vorgänge unterstützen. Er kann eine Bereicherung und Stärkung der Hochschulleitung sein. Sein Wirken sollte auf Unterstützung und nicht auf Destabilisierung abzielen – es geht schließlich nicht um ein "Kräftemessen". Dieser Grundkonsens vermindert die Gefahr von Machtkämpfen zwischen Hochschulrat und Hochschulleitung.

Regel 4: Wertschätzende Kommunikation herstellen
Die Hochschulleitungen stehen alltäglich inmitten von hochsensiblen Aushandlungs- und Entscheidungsprozessen. Sie verfügen über Detailkenntnisse der internen Abläufe. Zwar kann der Hochschulrat die Aufgabe des Korrektivs "von außen" übernehmen, aber damit dies gelingt, bedarf es der Anerkennung des jeweiligen Expert*innenwissens. Besserwisserei ist in jedem Fall schädlich.

Regel 5: Direkten Kommunikationskanal zwischen Hochschulrat und Hochschulleitung pflegen
Hochschulleitungen sind häufig zu raschen Entscheidungen gezwungen, um auf Entwicklungen angemessen reagieren zu können. In solchen Situationen wird der direkte Kommunikationsweg zwischen Hochschulleitung und Hochschulrat zentral. Um den Partner*innen in solchen Situationen Sicherheit zu geben, muss es einen gemeinsamen Konsens darüber geben, wann und wie der Hochschulrat einbezogen werden sollen. Dabei muss immer im Bewusstsein bleiben, dass gerade in laufenden Prozessen alles "im Fluss", Informationen eventuell noch vorläufig und der Ausgang offen ist.

Regel 6: Klare Regeln und Koordination der Kommunikation vereinbaren
Für die Kommunikation des Hochschulrates in die Hochschule hinein müssen klare Regeln gelten, die sorgfältig koordiniert werden müssen: Wer wann welche Information in welcher Weise an wen kommuniziert, muss explizit zwischen Hochschulrat und Leitung abgesprochen werden. Für beide Seiten gilt: Widersprüchliche oder unklare Kommunikation, unkoordiniertes Vorgehen oder die unabgestimmte Weitergabe von Informationsfragmenten sind nicht hilfreich. Dies kann zu Missverständnissen, Kommunikationschaos und Vertrauensverlust führen.

Regel 7: Eigene Rolle in der internen Kommunikation reflektieren 
Personen, die "von außen" in der Organisation agieren, werden häufig als "Klagemauer" benutzt, um sich allgemeiner Unzufriedenheit zu entledigen. Sie werden unter Umständen in vertraulichen Gesprächen zur Positionierung in Konfliktkonstellationen gedrängt. Dies beinhaltet die Gefahr, dass der Hochschulrat in internen Aushandlungs- und Entscheidungsprozessen selbst Teil des Konflikts wird und nichts zur Lösung beitragen kann. Interne Kommunikation muss immer durch einen Selbstreflexionsprozess der eigenen Positionierung begleitet werden.

Regel 8: Quersteuerung vermeiden
Nicht abgesprochene Querkommunikation des Hochschulrates an der Hochschulleitung vorbei kann intern konfliktverstärkend wirken. Quersteuerung kann innerhalb der Hochschulen zu enormer Unruhe und zu Konflikten führen sowie die Hochschulleitung destabilisieren. 

Regel 9: Vertrauen schaffen und Transparenz herstellen 
Informationen mit "heiklem" Charakter müssen zwischen Hochschulrat und Hochschulleitung vertraulich ausgetauscht werden können.