Gesetzesnovelle zur Hochschul­autonomie in Niedersachsen

 
 
Die niedersächsische Landesregierung hat mit der Drucksache 18/9392 den Entwurf einer Gesetzesnovelle vorgelegt, der "die Hochschulautonomie und die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Hochschulen mittels Eröffnung neuer Möglichkeiten in differenzierter Form, d.h. unter Berücksichtigung der Profilbildung und Schwerpunktsetzung der jeweiligen Hochschulen", weiterentwickeln und stärken soll (S. 15). Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen enthalten keine, die den Hochschulrat unmittelbar betreffen.

 

Ulrich Müller (Foto: David Ausserhofer)

 
Autor des Textes:

Ulrich Müller, Leiter Politische Analysen beim CHE Centrum für Hochschulentwicklung

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