Am 27. Januar 2022 hat der niedersächsische Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und CDU eine Reform des Hochschulgesetzes verabschiedet. Drei Neuregelungen berühren das Aufgabenspektrum der Hochschulräte/Stiftungsräte:
§ 39 Abs. 9 regelt nun neu, dass in dem Fall, dass das Amt des Präsidenten/der Präsidentin absehbar "mehr als sechs Monate unbesetzt sein wird", zur Vermeidung einer Handlungsunfähigkeit des Präsidiums bei Hochschulen in der Trägerschaft einer Stiftung der Stiftungsrat auf Vorschlag des Senats bis zur Ernennung oder Bestellung einer Präsidentin oder eines Präsidenten eine geeignete Beauftragte oder einen geeigneten Beauftragten bestellen kann, die oder der die Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten wahrnimmt. (Bei Hochschulen in staatlicher Trägerschaft übernimmt diese Aufgabe nicht der Hochschulrat, sondern das Fachministerium.)
Die bisherige "Exzellenzklausel" in § 46 NHG wurde zu einer "Erprobungsklausel" erweitert. Der neu aufgenommene Absatz 2 ermöglicht es sämtlichen Hochschulen (und nicht nur wie bisher den im Rahmen der Exzellenzstrategie geförderten Hochschulen) zur Unterstützung der Profilbildung, zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit oder Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Beschleunigung und Verbesserung von Entscheidungsprozessen, in der Grundordnung Abweichungen von den §§ 6, 26, 30, 36 bis 45 und 52 vorzusehen. Dafür besteht eine Zustimmungspflicht des Hochschulrats / Stiftungsrats sowie des Fachministeriums.
Der § 54a, der unter anderem festhielt, dass die Hochschulräte der Universität Oldenburg, der Hochschule Emden-Leer und der Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth "zur Beratung gemeinsamer und hochschulübergreifender Angelegenheiten" mindestens einmal im Jahr gemeinsam tagen, wurde ersatzlos gestrichen. Die Begründung hält fest, die "bisher in Absatz 2 verankerten gemeinsamen Hochschulratssitzungen können optional auch ohne gesetzliche Verpflichtung durchgeführt werden" (S. 32).
Autor des Textes:
Ulrich Müller, Leiter Politische Analysen beim CHE Centrum für Hochschulentwicklung
Foto: David Ausserhofer