Novelle des sächsischen Hochschulgesetzes
Der sächsische Landtag hat am 31. Mai 2023 eine umfassendere Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes verabschiedet. Das Gesetz löst das bisherige Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz aus dem Jahr 2013 ab und modernisiert die Rahmenbedingungen für die Hochschulen im Freistaat Sachsen in vielfältiger Hinsicht.
Bezogen auf die Hochschulräte ergeben sich folgende Anpassungen:
- § 55 Abs. 1 (neu) ermöglich nun Online-Sitzungen und Abstimmungen im (elektronischen) Umlaufverfahren. Ausnahme: Über die Wahl und Abwahl der Hochschulleitung darf nicht im Umlaufverfahren abgestimmt werden. Die Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe muss nicht mehr für jeden einzelnen Beschluss beschlossen werden, wenn alle Mitglieder dem schriftlichen Verfahren bereits vorher zugestimmt haben.
- Das Verfahren zur Wahl der Hochschulleitung wird neu gefasst (§ 87). Es sieht nun die Einsetzung einer gemeinsamen, vom Hochschulrat eingesetzten Findungskommission vor, die den Wahlvorschlag erstellt und in den Erweiterten Senat einbringt. Die Findungskommission ist mit vier Mitgliedern des Hochschulrats und drei Mitgliedern des Senats besetzt. Die ungerade Anzahl der Mitglieder soll Patt-Situationen vermeiden.
- Die Beratungsfunktion des Hochschulrats wird auf die Änderung der Grundordnung ausgeweitet (§ 91 neu Abs. 1).
- Im Hochschulrat "sollen Frauen und Männer vertreten sein" (§ 91 neu Abs. 2). Insgesamt gehören 5,7,9 oder elf Mitglieder dem Hochschulrat an, davon zwei interne Vertreter der Hochschule (§ 91 neu, Abs. 2).
- Der Hochschulrat entscheidet nun nicht nur über die Genehmigung des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses der Hochschule, sondern auch über die Genehmigung derjenigen der medizinischen Fakultät (§ 91 neu, Abs.1). Er entscheidet zudem sowohl über die Entlastung des Rektorates als auch über die Entlastung des Dekanats der Medizinischen Fakultät. Er bestellt auch auf Vorschlag des Rektorates und im Einvernehmen mit dem Staatsministerium und dem Staatsministerium der Finanzen) den Abschlussprüfer der Medizinischen Fakultät.