Frank Ziegele (Geschäftsführer) und Ulrich Müller (Geschäftsleiter), Centrum für Hochschulentwicklung, gehen auf die wichtigen Fragestellungen und die verschiedenen Rollen des Hochschulrates ein.
Foto: David Ausserhofer
Sowohl bei großen Neubauprojekten als auch der grundlegenden Umgestaltung vorhandener Räumlichkeiten kann der Hochschulrat (bzw. das Kuratorium oder der Universitäts-/Stiftungsrat) wichtige Impulse geben. Wie kann ein Hochschulrat die Hochschulleitung bei Bauvorhaben bestmöglich begleiten?
Erster und wesentlichster Schritt ist es, seitens des Hochschulrats die eigene Rolle zu reflektieren. Was fällt klar in die Zuständigkeit des Hochschulrats, welche Aufgabenübernahme ist optional? Unter anderem folgende Rollen kann ein Hochschulrat im Zusammenhang mit Bauvorhaben einnehmen:
Diese Rollenklärung hängt ganz wesentlich von der im Hochschulgesetz des jeweiligen Landes verankerten Aufgabenstellung ab. Ein Stiftungsrat etwa hat traditionell meist umfangreichere Kompetenzen im Bereich Finanzaufsicht als ein Kuratorium, das eher als beratendes Gremium konzipiert ist. Wie in vielen anderen Themenbereichen gilt aber auch beim Thema Hochschulbau: Besteht ein vertrauensvolles, eingeübtes, konstruktiv-kritisches Verhältnis zwischen Hochschulleitung und Hochschulrat, wird der Hochschulrat nicht selten auch bei Fragen einbezogen, wo dies im Hochschulrecht nicht explizit vorgesehen ist.
Daneben ist bei der Frage, welche Rolle ein Hochschulrat einnehmen sollte, sehr entscheidend, in welcher Phase das Bauprojekt sich befindet.
Nicht zuletzt macht es einen großen Unterschied, ob die Hochschule selbst als Bauherr agiert oder ob die Realisierung einem Landesbetrieb (etwa dem BLB in Nordrhein-Westfalen) obliegt.
Bei jeder der beschriebenen Rollen ist es ganz entscheidend, die Eindringtiefe/Flughöhe klug zu gestalten, sich also als Hochschulrat so einzubringen, dass die hochschulinterne Gewaltenteilung gewahrt bleibt. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist es eben nicht die Aufgabe des Hochschulrats, sich aktiv bei den Planungen einzubringen und ein Bau-Konzept aktiv (mit) zu entwickeln und zu gestalten, sondern eher als Sparringspartner Feedback zu geben und Anregungen einzuspeisen. Konkret: In den Hochschulrat gehört natürlich eine Diskussion zu den Auswirkungen der übergreifenden Lehrstrategie auf die Raumkonzeption, nicht jedoch eine Diskussion über Stuhlmodelle, Bodenbeläge oder die Platzierung der Beamer.
Wie in fast allen Themenbereichen besteht eine der elementaren Funktionen des Hochschulrats auch beim Hochschulbau und bei der Campusentwicklung darin, zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Fragen zu stellen. Auf diese Weise kann er insbesondere immer wieder die Koppelung von Hochschulbau und -strategie anmahnen.
Strategische Diskussionen docken beim Thema Hochschulbau erfahrungsgemäß vor allem bei vier Fragestellungen an:
Ob die Mitwirkung und Begleitung durch den Hochschulrat seitens der Hochschule als hilfreich wahrgenommen wird, hängt selbstverständlich auch davon ab, ob die zur Wahrnehmung der jeweiligen Rolle nötige Expertise im Hochschulrat vertreten ist. Dies betrifft insbesondere die zur Finanzaufsicht unabdingbare Kompetenz. Im Zweifelsfall muss ein Hochschulrat auf eine partielle Nach-/Neubesetzung im Hochschulrat hinwirken oder externe Expertise hinzuziehen, wenn große Bauprojekte anstehen.
Je stärker die Aufgabenstellung des Hochschulrats in Richtung "Aufsicht" tendiert, desto mehr ist es für den Hochschulrat auch nötig, ein kontinuierliches Berichtswesen aufzubauen bzw. der Hochschulleitung abzufordern. In festen Zyklen sollten dem Hochschulrat klar definierte Unterlagen vorgelegt werden – aussagekräftig, aber auf hinreichend kondensierter Ebene. Regelmäßig sollte entsprechend der TOP "Hochschulbau" auf der Tagesordnung eingeplant werden und Thema im Hochschulrat sein.