Resilienz wird zu einem strategischen Erfolgsfaktor institutioneller Handlungsfähigkeit. Prof. Dr. Birgitt Riegraf war von 2018 bis 2025 Präsidentin der Universität Paderborn und ist aktuell Vorsitzende des Hochschulrats der Universität Vechta und der Universität Kassel. Sie richtet den Blick auf Risikomanagement und Governance: Welche Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten benötigen Hochschulen, um Krisen vorzubeugen und handlungsfähig zu bleiben? Und wie können Hochschulräte dazu beitragen, Resilienz, Compliance und langfristige Entwicklungsfähigkeit systematisch zu stärken?
Foto: Peter Himsel
Hochschulen stehen als Orte für gesellschaftlichen Fortschritt. Eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Hochschulen weiterhin Orte bleiben, an denen sich technische und soziale Innovationen ungehindert entfalten können, ist, dass sich wissenschaftliches Wissen, kontrovers geführte wissenschaftliche Debatten und die Vermittlung wissenschaftlicher Expertise weitgehend unbeeinflusst etwa von politischen Einflussnahmen auf Inhalte entwickeln können. Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen müssen auch dann frei von Furcht vor persönlichen Anfeindungen und Einschüchterungsversuchen forschen können, wenn ihre Forschungsfragen und Forschungserkenntnisse gerade unpopulär sind oder nicht in die politische Agenda oder in das politische Programm von Parteien passen. Um den Fortschritt wissenschaftlicher Erkenntnisse zu ermöglichen, müssen Hochschulleitungen Räume schaffen, öffnen und erhalten, in denen kontroverse Debatten mit wissenschaftlichen Methoden und bisweilen auch über wissenschaftliche Methoden ausgetragen werden können. Dies bedeutet etwa für Hochschulleitungen gelegentlich auch wissenschaftliche Erkenntnisse und Kontroversen aushalten, absichern und gegebenenfalls gegen Angriffe schützen zu müssen, wenn diese Erkenntnisse und die an ihren Hochschulen geführten Debatten nicht der eigenen persönlichen oder politischen Überzeugung entsprechen. Den Rahmen und die Regeln für solche Kontroversen an Hochschulen sind im Grundgesetz festgehalten.
In den letzten Jahren ist es für Hochschulleitungen weltweit immer schwieriger geworden, die Rahmenbedingungen für akademische Freiheit zu erhalten und die Regeln für wissenschaftliche Kontroverse abzusichern, zu häufig gab und gibt es Versuche etwa der politischen Einflussnahmen, was an zwei Beispielen erläutert werden soll.
2018 schloss die rechts-nationale Regierung Ungarns von Victor Orban das Studienfach Gender Studies an den öffentlichen Universitäten. Nach heftigen Protesten und aller gegenläufiger Erkenntnisse zum Trotz geschah dies mit dem Argument, es gäbe für solche Absolventen und Absolventinnen keinen entsprechenden Arbeitsmarkt. Ein Jahr später übernahm die Regierung per Gesetz die Kontrolle über die Forschungsfinanzierung und beeinflusste damit erheblich Forschungserkenntnisse und Forschungsprojekte etwa der renommierten Hungarian Academy of Science. 2019 verlegte schließlich die privat finanzierte Central European University (CEU) ihren Sitz von Budapest nach Wien, da sie sich nach langen Auseinandersetzungen und vielen Anfeindungen in ihrer wissenschaftlichen Arbeit bedroht sah. Oder: Derzeit lässt Donald Trump in den USA die von National Science Foundation geförderten Forschungsanträge daraufhin durchforsten, ob sie gegen den Präsidialerlass verstoßen, der die Einstellung von Diversity, Inclusion, Equity (DIE) Initiativen und staatlicher Förderung in diesem Bereich vorsieht. Ein Blick auf die Liste der Begriffe anhand der die Forschungsanträge durchleuchtet werden zeigt, dass damit etwa die Klima- und Umweltforschung, die Gesundheits- und Pandemieforschung, die Ozeanologie und viele andere mehr beeinflusst werden – egal, ob die Forschung sozial-, natur- oder ingenieurswissenschaftlich ausgerichtet ist.
Die politischen Einflussnahmen auf wissenschaftliche Erkenntnisprozesse etwa durch die Kürzung von Forschungsmitteln geschehen dabei sehr häufig mit dem Argument der Durchsetzung der Wissenschaftsfreiheit, da andere Forschungen nicht mehr zum Zuge kämen. Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit geschehen also paradoxerweise nicht selten im Namen der Wissenschaftsfreiheit.
Um sich durch diese schwierige Gemengelage der Schaffung von Räumen für kontrovers geführte Debatten und den Angriffen auf die Wissenschaftsfreiheit durchnavigieren zu können, ist eine genauere Betrachtung des Unterschieds zwischen Wissenschafts- und Meinungsfreiheit hilfreich. Wissenschafts- und Meinungsfreiheit sind zwei in der deutschen Verfassung garantierte und geschützte Rechte. In Kontroversen zur Wissenschaftsfreiheit wird es dann besonders problematisch, wenn sich in der Debatte auf die Meinungs- statt auf Wissenschaftsfreiheit berufen wird. Wissenschaftsfreiheit setzt über wissenschaftliche Methoden erlangte Forschungserkenntnisse voraus; nicht gemeint sind damit Meinungen, also Positionen, die nicht auf wissenschaftlichen Methoden beruhen und in die manchmal (nicht immer nur stillschweigend) politische Richtungsentscheidungen einfließen oder solche vorwegnehmen: solche Positionen sind wiederum durch Meinungsfreiheit geschützt. Kontroversen an Hochschulen sollten sich aber auf wissenschaftliche Methoden beziehen und nicht auf Meinungen basieren.