Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz

 
Am 21. Juli 2022 hat der Bayerische Landtag das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) verabschiedet.

Wesentliche Änderungen für Hochschulräte sind – entgegen der ursprünglichen Ankündigung, die betonte, dass "in Zeiten immer dynamischerer technologischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen" dem Hochschulrat "besondere Bedeutung für eine innovative und zukunftsorientierte Ausrichtung der Hochschule" zukomme – nicht zu verzeichnen. Lediglich bei Art. 36 Abs. 5 Satz 1 wurde die Zuständigkeit des Hochschulrats im Hinblick auf den Hochschulentwicklungsplan gestrichen, weil entsprechende Pläne nicht mehr existieren.

Der Referentenentwurf sah noch größere Veränderungen im Bereich Governance vor, die letztlich jedoch nicht wie geplant umgesetzt wurden.