Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im August 2025 den Regierungsentwurf einer Novelle des Landeshochschulgesetzes vorgelegt. Er enthält keine hochschulratsrelevanten Änderungen. In Mecklenburg-Vorpommern sind Hochschulräte ohnehin optional, nicht verpflichtend (§ 86 LHG M-V: "An jeder Hochschule kann ein Hochschulrat gebildet werden").
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW plante ursprünglich, den bereits 2024 erarbeiteten Referentenentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes („Hochschulstärkungsgesetz“) Mitte des Jahres 2025 in den Landtag einzubringen. Im November 2025 lag aber noch kein Regierungsentwurf vor: entsprechend wurde auch dem Landtag noch kein Gesetzentwurf vorgelegt.
Das Fünfte Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 17. Juni 2025 ist im Juni 2025 in Kraft getreten.